Workshop: Möglichkeiten und Grenzen der Förderung nachhaltiger Entwicklung im deutschen Recht

Das internationale Forschungsprojekt Sustainable Market Actors for Responsible Trade (SMART) und der Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg veranstalten am 15. September 2017 einen Workshop zu den Möglichkeiten und Grenzen der Förderung nachhaltiger Entwicklung im deutschen Recht. Die Veranstalter laden Nachwuchswissenschaftlerinnen und –wissenschaftler dazu ein, Vorschläge für Beiträge an diesem Workshop zu unterbreiten.

Deutscher Bundestag - Plenarbereich Reichstagsgebäude. Foto: Manolo Gomez CC by 2.0

Hintergrund des Workshops und inhaltliche Ausrichtung

Das Ziel des Workshops ist es, kritisch zu diskutieren, inwiefern das deutsche Recht Möglichkeiten zur Förderung von nachhaltiger Entwicklung (insbesondere Unternehmensnachhaltigkeit) bietet und inwiefern es hierfür Hürden aufstellt. Die Beiträge sollen neben einer kritischen Analyse bestehenden Rechts auch Reformvorschläge für eine bessere Förderung von nachhaltiger Entwicklung unterbreiten. Der Workshop ist sowohl für zivilrechtliche als auch für öffentlich-rechtliche und interdisziplinäre Beiträge offen.

Wir verstehen nachhaltige Entwicklung als eine „Entwicklung, die den Bedürfnissen der Gegenwart dient und dabei die Lebenserhaltungssysteme der Erde sichert, von denen das Wohlergehen dieser und künftiger Generationen abhängt“ (Griggs et al, Nature, 2013). Der Workshop trägt zu dem internationalen SMART-Projekt bei, das sich aus Forschern zahlreicher Länder zusammensetzt. Das Ziel dieses Projektes ist es, durch Forschung die globale nachhaltige Entwicklung in einer emissionsfreien Kreislaufwirtschaft zu fördern, die vereinbar mit den planetarischen Grenzen ist und in Einklang mit den internationalen Entwicklungszielen steht.

Die Ergebnisse des Workshops tragen zu einer umfassenden Darstellung und kritischen Analyse des status quo der Förderung nachhaltiger Entwicklung im deutschen Recht bei. Neben dem deutschen Recht werden in dem Projekt in ähnlicher Weise auch einige andere ausgewählte europäische Rechtssysteme analysiert wie z.B. das englische und das italienische Recht. Die Ergebnisse zum nationalen Recht sollen die grundlegende Analyse verschiedener Themenkomplexe auf europäischer Ebene (z.B. die Regulierung von Verbrauchern oder öffentlicher Auftraggeber) vertiefen und hierbei sowohl Best-Practice-Beispiele als auch Probleme aufzeigen.

Vor diesem Hintergrund lagen wir zu Beiträgen ein, die sich insbesondere mit den folgenden Themen befassen (nicht abschließende Liste):

  1. Theoretische Auseinandersetzungen mit dem Begriff der nachhaltigen Entwicklung und der Stellung von Nachhaltigkeit im deutschen Recht (z.B. Definition, Aussagegehalt, Rechtsbegriff); Verfassungsrechtliche Ebene: Nachhaltigkeit als neue Staatszielbestimmung?
  2. Internationale Ebene: z.B. bilaterale Investitionsabkommen; Nationaler Aktionsplan „Wirtschaft und Menschenrechte“ in Deutschland
  3. Gesellschaftsrechtliche Perspektiven: nachhaltige Entwicklung und verschiedene Rechtsformen (z.B. Aktiengesellschaft, Genossenschaften); soziales Unternehmertun; (nichtfinanzielle) Berichterstattungspflichten; Rechnungslegung; Unternehmensbesteuerung; das dualistische System mit Vorstand und Aufsichtsrat als Organisationsstruktur für Unternehmen; Aktionärsaktivismus; nachhaltige Unternehmensentwicklung als Grundsatz für die Vorstandsbezüge
  4. Die Regulierung von Investoren und Finanzmärkten, einschließlich der Rolle des Staates als Investor durch Staatsfonds, Investmentfonds, Pensionsfonds und als Mehrheitsgesellschafter
  5. Die Regulierung von Informationen von Unternehmen an Verbraucher (z.B. die rechtliche Bewertung von Verstößen gegen Verhaltenskodizes durch Unternehmen, die sich öffentlich zu deren Einhaltung selbstverpflichtet haben)
  6. Die Rolle des Staates als öffentlicher Auftraggeber, vor allem die Implementierung der Vergaberichtlinien aus dem Jahr 2014
  7. Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten als Gegenstand von rechtlicher Regelung im deutschen Recht?
  8. Der deutsche Nachhaltigkeitskodex
  9. Nachhaltige Entwicklung im Umweltrecht

Praktische Informationen

Der Workshop richtet sich an Promovierende und Postdoktoranden, die zu den genannten Themen forschen. Praktiker aus der Anwaltschaft mit Interesse an wissenschaftlicher Arbeit sind ebenfalls eingeladen, sich mit einem Beitrag an dem Workshop zu beteiligen.

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge (bis zu 500 Wörter) bis zum 02. Juni 2017 bei Dr Andreas Rühmkorf (a.ruhmkorf@sheffield.ac.uk) ein. Die Entscheidung über die Annahme erfolgt bis zum 09. Juni 2017. Bei der Auswahl der Beiträge wird darauf geachtet, dass die verschiedenen Aspekte des Themas gleichmäßig repräsentiert sind. Es werden insgesamt 12 Beiträge angenommen.

Die Beiträge sollen nicht länger als 10.000 Wörter (einschließlich Fußnoten) umfassen. Ein kompletter Entwurf des Beitrages muss bis zum 31. August 2017 vorliegen.  

Die Beiträge sollen in einem Sammelband oder einer Sonderausgabe einer Zeitschrift veröffentlicht werden.

Der Workshop wird in deutscher Sprache abgehalten. Die aus dem Workshop resultierenden Beiträge sollen ebenfalls auf Deutsch verfasst werden (mit einem englischen abstract für die Aufnahme in die SMART working paper series). Allerdings sind Vorträge auf Englisch möglich, insbesondere von ausländischen Forschern mit Interesse an deutschem Recht. Dies ist jedoch ausdrücklich in dem Vorschlag zu erwähnen.

Der Workshop findet in Nürnberg statt. Die Teilnahme ist kostenlos. Während des Workshops werden Mittagessen, Kaffee und Tee sowie Snacks zur Verfügung gestellt. Die Vortragenden werden ebenfalls zu einem Abendessen eingeladen. Nach momentanem Stand können die Fahrt- und Übernachtungskosten nicht übernommen werden. Es wird allerdings derzeit versucht, Gelder einzuwerben, um die Fahrtkosten und ggf. einen Teil der Übernachtungskosten zu übernehmen.

Veranstalter

Sustainable Market Actors for Responsible Trade (SMART)
Dr. Andreas Rühmkorf (a.ruhmkorf@sheffield.ac.uk)
Lecturer in Commercial Law
School of Law, University of Sheffield
Bartolomé House, Winter Street
Sheffield, S3 7ND
United Kingdom

Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Völkerrecht
Prof. Dr. Markus Krajewski (markus.krajewski@fau.de)
Forschungsprojekt „Menschenrechte als Maßstab des transnationalen Wirtschaftsrechts“
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
Schillerstraße 1
91054 Erlangen

Über SMART

Das SMART Projekt wird durch das EU Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizon 2020 im Rahmen des Aufrufs ‘Europe as a Global Actor: Greater Policy Coherence for Development’, Grant Agreement No. 693642, gefördert. Der Umfang und die Ziele des Projektes gehen über die Förderung durch die EU hinaus. Die Aktivitäten in dem SMART Projekt sind aufgrund einer Kombination der H2020 Förderung und Forschungsbeiträgen von Wissenschaftlern im SMART-Konsortium (teilweise ohne Förderung) möglich. Die Mitglieder des Konsortiums verbindet das gemeinsame Ziel, zu nachhaltiger Entwicklung beizutragen. Die juristische Fakultät der Universität Oslo hat ebenfalls Fördergelder über H2020 hinaus beigetragen, u.a. durch die Stelle eines Projektkoordinators, mehreren Doktorstellen und Plätzen für Masterstudenten sowie durch Beiträge von Wissenschaftlern, die Teil der Forschungsgruppe zu Unternehmen, Märkte und Nachhaltigkeit sind. Das SMART Projekt wird ebenfalls erheblich gefördert und gestärkt durch das stetig wachsende Sustainable Market Actors Netzwerk.

Published Apr. 6, 2017 6:32 PM - Last modified May 11, 2017 10:13 AM